Totimpfstoffe enthalten nur abgetötete Krankheitserreger (daher inaktivierte Impfstoffe), die sich nicht mehr vermehren können, oder auch nur Bestandteile der Erreger. Diese werden vom Körper als fremd erkannt. Sie regen das körpereigene Abwehrsystem zur Antikörperbildung an. Eine Krankheit lösen sie jedoch nicht aus.
Beim nächsten Kontakt der Krankheitserreger mit unserem Organismus können dann die Viren oder Bakterien durch die im Blut befindlichen Antikörper bekämpft werden.
Beispiele sind folgende Impfungen gegen:
- Tetanus
- Diphtherie
- Keuchhusten (Pertussis)
- Polio (Kinderlähmung)
- Zeckenimpfstoff (FSME immun®, Encepur®)
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- Meningokokken (Hirnhautentzündung)
- japanische Enzephalitis
- Tollwut
- Typhus, der Impfstoff, den man spritzt (Typhim®) ist gemeint,
siehe unten)
- Grippe (Influenza)
- Gürtelrose (Herpes zoster, Shingrix®)
- HPV - Humaner Papillomvirus-Impfstoff (Gardasil®)
- Corona-Impfstoffe (Biontech, Moderna...)
Lebendimpfstoffe enthalten geringe Mengen vermehrungsfähiger Krankheitserreger. Diese wurden allerdings abgeschwächt, so dass auch diese keine Erkrankung auslösen. Nur in seltenen Fällen können sie zu einer leichten „Impfkrankheit" führen – wie bei den sogenannten Impfmasern (ein leichter, masernähnlicher Ausschlag, der einige Wochen nach der Impfung auftreten kann und nicht ansteckend ist).
Beispiele sind folgende Impfungen gegen:
- Windpocken
- Gelbfieber (Stamaril®)
- Maser-Mumps-Röteln (MMR)
- Windpocken/Varizellen Zoster-Impfstoff (Varilix)®
- Typhus, Typhoral L® (von Novartis), wird über den Mund
verabreicht
- Cholera (Vaxchora®), Brausepulver
- Herpes zoster (Zostavax von MSD Sharpe und Dohme). Seit
2019 wird fast ausschließlich der Totimpfstoff (Shingrix®)
benutzt
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Gürtelrose
Gürtelrose (Herpes zoster, sind Viren aus der "Herpes-Gruppe", dazu zählen u.a. auch die Varicella-Zoster-Viren = Windpocken und Gürtelrose als ein und derselbe Erreger, Herpes simplex-Viren 1/2, Epstein-Barr-Virus = Mononukleose/Pfeiffersches Drüsenfieber, Zytomegalie-Virus = CMV-Infektion):
- Shingrix® (von GlaxoSmithKleine) gegen Gürtelrose ist ein
sogenannter Totimpfstoff (auf Proteinbasis), kann also mit
anderen Impfungen kombiniert werden. Der Lebendimpfstoff
(Zostavax®) wird in Deutschland kaum benutzt und nicht
empfohlen. Ein wesentlicher Grund hierfür: er darf bei
Immunschwäche als Lebendimpfstoff nicht verabreicht werden.
- Effekte der Impfung: es soll eine Neuinfektion bzw. ein
"Ausbruch" verhindert werden. Aber auch ein milderer Verlauf
resultieren, falls es doch zu einer Erkrankung kommt. Ferner
sollte eine lang anhaltende/chronische Störung und Reizung
der betroffenen Nerven mit Schmerzen (die sogenannte
"Postzosterneuralgie") vermieden werden
- der Impfstoff muss für die Grundimmunisierung 2x (für
gewöhnlich in den Oberarm) intramuskulär verabreicht werden.
Dafür ist ein Mindestabstand von 8 Wochen und ein maximaler
Abstand von 6 Monaten vorgesehen.
- ein Auffrischungsintervall nach der Grundimmunisierung ist
noch nicht bekannt. Man geht aber von einem ausreichenden
Schutz von bis zu 4 Jahren aus
- ist eine Standardimpfung ab dem 60. Lebensjahr und wird
somit von den Krankenkassen übernommen.
- der Impfstoff ist ab dem 50. Lebensjahr zugelassen. Nur in
konkreten Ausnahmefällen bezahlt die Krankenkasse eine
Impfung ab dem 50. Lebensjahr (z.B. Empfehlung des
Krankenhauses unter/bei Chemotherapie, Immunschwäche
etc.)
- hier die Seite und zusätzliche Informationen vom Robert-Koch-
Institut:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/Zoster/Zoster.html
Pneumokokken-Impfung
- Impfung gegen eine Lungenentzündung (Pneumonie) bzw. den
häufigsten Erreger, die Pneumokokken, die im ambulanten
Bereich eine Lungenentzündung verursachen.
- Standardimpfung ab dem 60. Lebensjahr
- Kosten werden daher von den Krankenkassen übernommen
- wird in der Regel in den Oberarm, intramuskulär, verabreicht
- für eine Grundimmunisierung ist nur eine Impfung erforderlich
- Auffrischung bisher bei Pneumovax alle 6 Jahre (siehe neue
Empfehlung bei PCV20 unten)
- Impfstoffe
* Pneumovax 23, Totimpfstoff, Polysaccharid-Impfstoff, - ab
dem vollendetem 2. Lebensjahr einsetzbar
* alternativ Prevenar 13, ein Konjugat-Impfstoff (falls
Pneumovax nicht verfügbar ist oder eine Immunschwäche
vorliegt, die eine Impfung beider Impfstoffe erforderlich
macht).
* Prevenar 20 (hieß vorher Apexxnar PCV20), Konjugat-
Impfstoff, zugelassen ab größer/gleich 18 Jahre
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt in ihrem aktuellen Bulletin/Bericht (4/2024) vom 25.01.2024 allen Erwachsenen ab einem Alter von 60 Jahren eine Impfung gegen Pneumokokken (dies ist so geblieben). Hierfür sollte jetzt aber ein Pneumokokken-Impfstoff verwendet werden, der gegen 20 verschiedene Pneumokokken-Typen schützt (PCV20, Konjugat-Impfstoff; Prevenar 20, vorher Apexxnar). Dieser ist relativ neu!. Daher gibt es zu Wiederholungsimpfungen noch keine Studienergebnisse und entsprechend auch keine Empfehlung der STIKO dazu.
In der Vergangenheit wurde mit einem Pneumokokken-Impfstoff geimpft, der gegen 23 verschiedene Pneumokokken-Typen schützt (PPSV23, siehe oben). Der Impfschutz lässt nach der Impfung mit PPSV23 nach einiger Zeit nach. Wenn man mit PPSV23 geimpft wurde, empfiehlt die STIKO daher frühestens nach 6 Jahren eine Impfung mit nun Prevenar 20.
Darüber hinaus wird die Impfung gegen Pneumokokken allen Personen mit erhöhtem gesundheitlichem Risiko aufgrund von bestimmten Vorerkrankungen oder mit beruflichem Risiko empfohlen. Hierzu gehören Personen
Diesen Risikogruppen wird ebenfalls eine Impfung mit PCV20 empfohlen. Wenn man in der Vergangenheit bereits eine Impfung gegen Pneumokokken erhalten hat, dann wird frühestens nach 6 Jahren eine Impfung mit PCV20 empfohlen. Bei einer ausgeprägten Schwäche des Immunsystems kann eine Impfung mit PCV20 im Mindestabstand von einem Jahr erfolgen. Zu Wiederholungsimpfungen - wie bereits oben erwähnt - nach einer Impfung mit PCV20 gibt es aktuell keine Empfehlung der STIKO, da es dazu noch keine Studienergebnisse gibt.
STIKO (ständige Impfkommission): Aktualisierung der Covid-19-Impfempfehlung vom 11.1.2024:
Covid-19-Auffrischimpfungen
Folgende Personengruppen sollen zusätzlich zur Basisimmunität bis auf weiteres jährlich im Herbst eine Impfung mit einem mRNA oder protein basierten Impfstoff
entsprechend der Zulassung
mit einer aktuell von der WHO empfohlenen Variantenanpassung erhalten:
▶ Personen im Alter ≥ 60 Jahre
▶ Bewohnende in Einrichtungen der Pflege sowie
Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren
Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
▶ Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer
Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen
schweren COVID-19-Verlauf einhergeht
▶ Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten
Infektionsrisiko in der medizinischen und/oder pflegenden
Versorgung mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patien-
ten oder Bewohnenden
▶ Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter
von 6 Monaten von Personen, bei denen nach einer
COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu
erwarten ist.
Für immungesunde Personen dieser Indikationsgruppen, die im
laufenden Jahr bereits eine SARS-COV-2-Infektion hatten, ist die jährliche COVID-19-Impfung im Herbst in der Regel nicht notwendig.
Gesunden Erwachsenen < 60 Jahre sowie gesunden Schwangeren werden bei bestehender Basisimmunität derzeit keine jährlichen Auffrischimpfungen empfohlen.
Bitte melden Sie sich telefonisch oder per Email an, falls Sie eine Auffrischung wünschen.