Impfstoffe teilt man in Tot- (auch inaktive/inaktivierte Impfstoffe genannt) und Lebendimpfstoffe ein.

 

Totimpfstoffe

Totimpfstoffe enthalten nur abgetötete Krankheitserreger (daher inaktivierte Impfstoffe), die sich nicht mehr vermehren können, oder auch nur Bestandteile der Erreger. Diese werden vom Körper als fremd erkannt. Sie regen das körpereigene Abwehrsystem zur Antikörperbildung an. Eine Krankheit lösen sie jedoch nicht aus.

Beim nächsten Kontakt der Krankheitserreger mit unserem Organismus können dann die Viren oder Bakterien durch die im Blut befindlichen Antikörper bekämpft werden.

 

Beispiele sind folgende Impfungen gegen:

- Tetanus

- Diphtherie

- Keuchhusten (Pertussis)

- Polio (Kinderlähmung)

- Zeckenimpfstoff (FSME immun®, Encepur®)

- Hepatitis A

- Hepatitis B

- Meningokokken (Hirnhautentzündung)

- japanische Enzephalitis

- Tollwut

- Typhus, der Impfstoff, den man spritzt (Typhim®) ist gemeint,
  siehe unten)

- Grippe (Influenza)

- Gürtelrose (Herpes zoster, Shingrix®)

- HPV - Humaner Papillomvirus-Impfstoff (Gardasil®)

- Corona-Impfstoffe (Biontech, Moderna...)

 

Lebendimpfstoffe

Lebendimpfstoffe enthalten geringe Mengen vermehrungsfähiger Krankheitserreger. Diese wurden allerdings abgeschwächt, so dass auch diese keine Erkrankung auslösen. Nur in seltenen Fällen können sie zu einer leichten „Impfkrankheit" führen – wie bei den sogenannten Impfmasern (ein leichter, masernähnlicher Ausschlag, der einige Wochen nach der Impfung auftreten kann und nicht ansteckend ist).

 

Beispiele sind folgende Impfungen gegen:

- Windpocken

- Gelbfieber (Stamaril®)

- Maser-Mumps-Röteln (MMR)

- Windpocken/Varizellen Zoster-Impfstoff (Varilix)®

- Typhus, Typhoral L® (von Novartis), wird über den Mund
  verabreicht

- Cholera (Vaxchora®), Brausepulver

- Herpes zoster (Zostavax von MSD Sharpe und Dohme). Seit

  2019 wird fast ausschließlich der Totimpfstoff (Shingrix®)

  benutzt

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Totimpfstoffe

 

Gürtelrose

 

Gürtelrose (Herpes zoster, sind Viren aus der "Herpes-Gruppe", dazu zählen u.a. auch die Varicella-Zoster-Viren = Windpocken und Gürtelrose als ein und derselbe Erreger, Herpes simplex-Viren 1/2, Epstein-Barr-Virus = Mononukleose/Pfeiffersches Drüsenfieber, Zytomegalie-Virus = CMV-Infektion):

- Shingrix® (von GlaxoSmithKleine) gegen Gürtelrose ist ein

  sogenannter Totimpfstoff (auf Proteinbasis), kann also mit

  anderen Impfungen kombiniert werden. Der Lebendimpfstoff

  (Zostavax®) wird in Deutschland kaum benutzt und nicht

  empfohlen. Ein wesentlicher Grund hierfür: er darf bei

  Immunschwäche als Lebendimpfstoff nicht verabreicht werden.

- Effekte der Impfung: es soll eine Neuinfektion bzw. ein
  "Ausbruch" verhindert werden. Aber auch ein milderer Verlauf
  resultieren, falls es doch zu einer Erkrankung kommt. Ferner 
  sollte eine lang anhaltende/chronische Störung und Reizung
  der betroffenen Nerven mit Schmerzen (die sogenannte

  "Postzosterneuralgie")  vermieden werden

- der Impfstoff muss für die Grundimmunisierung 2x (für
  gewöhnlich in den Oberarm) intramuskulär verabreicht werden.
  Dafür ist ein Mindestabstand von 8 Wochen und ein maximaler

  Abstand von 6 Monaten vorgesehen.

- ein Auffrischungsintervall nach der Grundimmunisierung ist

  noch nicht bekannt. Man geht aber von einem ausreichenden

  Schutz von bis zu 4 Jahren aus

- ist eine Standardimpfung ab dem 60. Lebensjahr und wird

  somit von den Krankenkassen übernommen.

- der Impfstoff ist ab dem 50. Lebensjahr zugelassen. Nur in

  konkreten Ausnahmefällen bezahlt die Krankenkasse eine
  Impfung ab dem 50. Lebensjahr (z.B. Empfehlung des
  Krankenhauses unter/bei Chemotherapie, Immunschwäche
  etc.)

- hier die Seite und zusätzliche Informationen vom Robert-Koch-
  Institut:

 

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/Zoster/Zoster.html

 

Pneumokokken-Impfung

 

- Impfung gegen eine Lungenentzündung (Pneumonie) bzw. den
  häufigsten Erreger, die Pneumokokken, die im ambulanten
  Bereich eine Lungenentzündung verursachen.

- Standardimpfung ab dem 60. Lebensjahr

- Kosten werden daher von den Krankenkassen übernommen

- wird in der Regel in den Oberarm, intramuskulär, verabreicht

- für eine Grundimmunisierung ist nur eine Impfung erforderlich

- Auffrischung bisher bei Pneumovax alle 6 Jahre (siehe neue
  Empfehlung bei PCV20 unten)

 

- Impfstoffe

  * Pneumovax 23, Totimpfstoff, Polysaccharid-Impfstoff, - ab
    dem vollendetem 2. Lebensjahr einsetzbar
  * alternativ Prevenar 13,  ein Konjugat-Impfstoff (falls
     Pneumovax nicht verfügbar ist oder eine Immunschwäche
     vorliegt, die eine Impfung beider Impfstoffe erforderlich
     macht).

  * Apexxnar PCV20, Konjugat-Impfstoff, zugelassen ab größer/
    gleich 18 Jahre

 

Neue Pneumokokken-Impfung (PCV20)

 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt in ihrem aktuellen Bulletin/Bericht (4/2024) vom 25.01.2024 allen Erwachsenen ab einem Alter von 60 Jahren eine Impfung gegen Pneumokokken (dies ist so geblieben). Hierfür sollte jetzt aber  ein Pneumokokken-Impfstoff verwendet werden, der gegen 20 verschiedene Pneumokokken-Typen schützt (PCV20, Konjugat-Impfstoff). Dieser ist relativ neu!. Daher gibt es zu Wiederholungsimpfungen noch keine Studienergebnisse und entsprechend auch keine Empfehlung der STIKO dazu.

 

In der Vergangenheit wurde mit einem Pneumokokken-Impfstoff geimpft, der gegen 23 verschiedene Pneumokokken-Typen schützt (PPSV23, siehe oben). Der Impfschutz lässt nach der Impfung mit PPSV23 nach einiger Zeit nach. Wenn man mit PPSV23 geimpft wurde, empfiehlt die STIKO daher frühestens nach 6 Jahren eine Impfung mit PCV20.

 

Darüber hinaus wird die Impfung gegen Pneumokokken allen Personen mit erhöhtem gesundheitlichem Risiko aufgrund von bestimmten Vorerkrankungen oder mit beruflichem Risiko empfohlen. Hierzu gehören Personen

  • deren Immunsystem geschwächt ist – sei es aufgrund angeborener Defekte des Immunsystems, fehlender oder nicht funktionsfähiger Milz, einer HIV-Infektion, einer Knochenmarks- oder Organtransplantation oder aus anderen Gründen.
  • die an chronischen Erkrankungen wie Diabetes, chronischen Erkrankungen des Herzens oder der Atmungsorgane sowie Leber- oder Nierenkrankheiten oder Erkrankungen des Nervensystems leiden.
  • die ein erhöhtes Risiko für eine Hirnhautentzündung haben – z. B. bedingt durch ein Cochlea-Implantat oder eine Liquorfistel.
  • die berufsbedingt ein erhöhtes Risiko haben (Schweißen und Trennen von Metallen, Risiko durch Einatmen von Metall-Rauchen).

Diesen Risikogruppen wird ebenfalls eine Impfung mit PCV20 empfohlen. Wenn man in der Vergangenheit bereits eine Impfung gegen Pneumokokken erhalten hat, dann wird frühestens nach 6 Jahren eine Impfung mit PCV20 empfohlen. Bei einer ausgeprägten Schwäche des Immunsystems kann eine Impfung mit PCV20 im Mindestabstand von einem Jahr erfolgen. Zu Wiederholungsimpfungen  - wie bereits oben erwähnt - nach einer Impfung mit PCV20 gibt es aktuell keine Empfehlung der STIKO, da es dazu noch keine Studienergebnisse gibt.

 

Covid-19-Auffrischimpfungen

 

 

STIKO (ständige Impfkommission): Aktualisierung der Covid-19-Impfempfehlung vom 11.1.2024:

 

Covid-19-Auffrischimpfungen
Folgende Personengruppen sollen zusätzlich zur Basisimmunität bis auf weiteres jährlich im Herbst eine Impfung mit einem mRNA oder protein basierten Impfstoff entsprechend der Zulassung
mit einer aktuell von der WHO empfohlenen Variantenanpassung erhalten:

 

▶ Personen im Alter ≥ 60 Jahre

 

▶ Bewohnende in Einrichtungen der Pflege sowie

    Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren   
    Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

 

▶ Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer
    Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen
    schweren COVID-19-Verlauf einhergeht

 

▶ Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten
    Infektionsrisiko in der medizinischen und/oder pflegenden
    Versorgung mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patien-
    ten oder Bewohnenden

 

▶ Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter
    von 6 Monaten von Personen, bei denen nach einer

    COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu
    erwarten ist.

 

Für immungesunde Personen dieser Indikationsgruppen, die im

laufenden Jahr bereits eine SARS-COV-2-Infektion hatten, ist die jährliche COVID-19-Impfung im Herbst in der Regel nicht notwendig.

 

Gesunden Erwachsenen < 60 Jahre sowie gesunden Schwangeren werden bei bestehender Basisimmunität derzeit keine jährlichen Auffrischimpfungen empfohlen.

 

Bitte melden Sie sich telefonisch oder per Email an, falls Sie eine Auffrischung wünschen.

 

 

Ich glaub, ich brauch einen Arzt!
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Praxisadresse:

Landgrafenstr. 34 - 36

44139 Dortmund

Und wo muss ich jetzt anrufen?
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Telefon:

0231-122025

Hier gehts zur Anmeldung - bitte folgen!
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Montags, Dienstags und Donnerstags:

von 7.30 bis 12.00 Uhr und

von 14.30 bis 17.00 Uhr. 

 

Mittwochs:

von 7.30 bis 12.00 Uhr.

 

Freitags:

von 7.00 bis 13.00 Uhr. 

 

siehe auch unter "Aktuelles" 

Notfallsprechstunde 

Während der übrigen Zeiten halten Sie den Kopf über Wasser!
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Fax:

0231-105815

War da noch was?
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